Neue BAföG-Sätze: Was Studierende ab 2027 erwartet
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Studienstarthilfe und höhere Freibeträge: Die BAföG-Reform im Überblick
Das Bundeskabinett hat den Weg für eine grundlegende BAföG-Reform freigemacht.
Mit dem Beschluss vom 12. August soll die Ausbildungsförderung digitaler, unbürokratischer und vor allem finanziell großzügiger werden. Die ersten Verbesserungen sollen zum 1. April 2027 greifen – vorausgesetzt, das parlamentarische Verfahren läuft reibungslos.
Höhere Sätze für Miete und Lebensunterhalt
Wer auswärts wohnt und studiert, kennt das Problem: Mieten steigen, die Förderung hinkt hinterher. Genau hier setzt die Reform zuerst an. Zum 1. April 2027 wächst die Wohnkostenpauschale für nicht bei den Eltern lebende Studierende von bisher 380 auf 440 Euro.
Beim Grundbedarf geht es in zwei Etappen aufwärts. Ab dem Wintersemester 2027/28 steigt er von aktuell 475 auf 503 Euro, zum Sommersemester 2029 dann auf 563 Euro. Damit nähert sich die Förderung schrittweise dem Niveau der Grundsicherung an – ein Ziel, das die Bundesregierung ausdrücklich formuliert. Die Schülersätze im BAföG ziehen proportional mit.
Nicht nur Studierende profitieren: Auch wer Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezieht, bekommt einen Anteil an der Erhöhung ab. Ab dem Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2028/29 klettern zudem die Freibeträge für das Einkommen von Eltern und Partnern jährlich um 1,5 Prozent – ein Automatismus, der spätere Kaufkraftverluste abfedern soll.
Weniger Papierkram, mehr Unterstützung im Antrag
Der zweite große Baustein betrifft die Verwaltung selbst. Bis auf wenige Härtefälle soll die Antragstellung künftig komplett über die Plattform BAföG-Digital laufen. Hilfetexte, sinnvolle Vorauswahlen und automatische Vollständigkeitsprüfungen sollen Fehler von vornherein vermeiden. Weil Daten medienbruchfrei an die Ämter übergeben werden, dürfte sich auch die Bearbeitungszeit spürbar verkürzen.
Eine weitere Erleichterung betrifft den Studienalltag: Der bislang ab dem fünften Fachsemester geforderte Leistungsnachweis für den Weiterbezug der Förderung entfällt komplett. Das nimmt Studierenden eine bürokratische Hürde, die bislang unabhängig vom tatsächlichen Studienfortschritt Pflicht war.
Ein Vollzuschuss zum Studienstart
Besonders finanzschwache Elternhäuser sollen künftig zusätzlich profitieren: Für sie ist eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro vorgesehen – als Vollzuschuss, also ohne Rückzahlungspflicht. Auch die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden angehoben, ebenso die Sozialpauschalen und Höchstbeträge, mit denen Sozialversicherungskosten bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden – sie sollen künftig den aktuellen Beitragssätzen entsprechen.
Wie viel BAföG am Ende tatsächlich ausgezahlt wird, bleibt eine individuelle Rechnung aus Grundbedarf, Wohnkostenpauschale, Versicherungszuschlägen sowie anrechenbarem Einkommen und Vermögen von Antragstellenden, Eltern und Partnern – abzüglich der jeweiligen Freibeträge. Erst was darüber hinausgeht, mindert die Förderung.
Mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz verknüpft die Bundesregierung einen klaren Anspruch: Der eingeschlagene Bildungsweg soll nicht länger vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Ob dieser Anspruch Wirklichkeit wird, entscheidet sich nun in den parlamentarischen Beratungen.
In aller Kürze
Das Bundeskabinett hat eine BAföG-Reform beschlossen: höhere Bedarfssätze und Wohnkostenpauschale ab 2027, digitale Antragstellung, wegfallender Leistungsnachweis und 1.000 Euro Studienstarthilfe für finanzschwache Haushalte.
VERWEISE
- BMBFTR: »Regierung beschließt: Das BAföG bekommt ein großes Update« ...
- siehe auch GEW: »BAföG-Pläne sind ein handfester Wortbruch der Koalition!« ...
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