Kontrolle Fehlanzeige: Warum Mindestlohnbetrug sich lohnt
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Wenn der Mindestlohn nicht ankommt: DGB legt Zahlen vor
Sechs Millionen Menschen in Deutschland arbeiten für den gesetzlichen Mindestlohn – im Gastgewerbe, im Handel, in der Landwirtschaft. Doch für viele von ihnen bleibt der Schutz, den das Gesetz verspricht, ein Versprechen auf dem Papier.
Seit der Einführung der Lohnuntergrenze 2015 haben laut einer aktuellen Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) im Schnitt zwei Millionen Beschäftigte jährlich nicht den ihnen zustehenden Lohn erhalten. Die Berechnungen stützen sich auf Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP).
Der finanzielle Schaden, der sich daraus über ein Jahrzehnt angehäuft hat, ist beträchtlich: Zwischen 2015 und 2024 summierte er sich auf rund 64 Milliarden Euro. Am stärksten trifft es dabei jene, die ohnehin wenig haben – Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, Frauen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland.
Wo das Geld verloren geht
Die Rechnung des DGB schlüsselt den Schaden in drei Posten auf. Rund 22 Milliarden Euro fehlen den Sozialversicherungen durch entgangene oder zu niedrig abgeführte Beiträge. Der Fiskus verliert 7 Milliarden Euro an Einkommensteuer.
Am schwersten wiegt jedoch der dritte Posten: Die Beschäftigten selbst haben netto rund 35 Milliarden Euro weniger erhalten, als ihnen zugestanden hätte – Geld, das ihnen für Miete, Lebensmittel oder Rücklagen fehlte.
Was die Berechnung jedoch nicht erfasst: unrechtmäßige Abweichungen von Löhnen, die über dem Mindestlohn liegen, etwa aus Tarif- oder Arbeitsverträgen. Der tatsächliche gesamtwirtschaftliche Schaden dürfte also noch deutlich höher liegen.
Kontrolle als Ausnahme - nicht als Regel
Warum lässt sich dieses Ausmaß an Lohndumping über Jahre fortschreiben? Ein zentraler Grund liegt in der Durchsetzung. Statistisch betrachtet wird jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert – eine Zahl, die für sich spricht. Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kämpft zudem mit rund 2.500 unbesetzten Planstellen. Wer unter solchen Bedingungen auf Abschreckung setzt, muss sich nicht wundern, wenn sie ausbleibt.
Der DGB fordert deshalb ein ganzes Bündel an Maßnahmen: mehr Personal bei der FKS, verdachtsunabhängige Kontrollen neben den bisherigen risikoorientierten Prüfungen, schnellere Sanktionen, ein besseres Whistleblower-System und zusätzliche Schwerpunktstaatsanwaltschaften, damit Verfahren tatsächlich zu einem Abschluss kommen.
Tarifbindung als eigentlicher Hebel
Der gesetzliche Mindestlohn bleibt für den DGB ein wichtiges Sicherheitsnetz, aber kein Ersatz für gute Arbeitsbedingungen insgesamt. Diese entstehen vor allem dort, wo Tarifverträge greifen. Entsprechend richtet sich der Appell an die Politik, die Tarifbindung zu stärken, damit tariflich abgesicherte Beschäftigung wieder zur Regel wird – statt zur Ausnahme, wie es derzeit vielerorts der Fall ist.
Wer selbst betroffen ist, muss sich damit nicht allein auseinandersetzen: Neben dem direkten Gespräch mit dem Arbeitgeber stehen Gewerkschaften, Betriebsräte und die Zollbehörden als Anlaufstellen zur Verfügung, ebenso die Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter 030. 60 28 00 28.
In aller Kürze
DGB-Berechnung: Mindestlohnverstöße kosteten 2015 bis 2024 rund 64 Mrd. Euro – 35 Mrd. bei Beschäftigten, Rest bei Sozialkassen und Fiskus. Kontrollen bleiben selten, FKS unterbesetzt.
