DiKAp: Steigerung der Digitalkompetenzen von geringqualifizierten Beschäftigten

Themenkreis Weiterbildung und Lernen (Symbolbild)

Digitale Kompetenzen im Arbeitsprozess stärken

Wer an einfachen Arbeitsplätzen tätig ist, erlebt die Digitalisierung meist zuerst als Anforderung – und selten als Chance. Genau diese Schieflage nimmt das Förderprogramm »Digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter im Arbeitsprozess stärken« (DiKAp) des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in den Blick.

Die Förderrichtlinie ist veröffentlicht, Skizzen lassen sich bis zum 30. September 2026 einreichen.

Digitalisierung und künstliche Intelligenz verändern Arbeitsprozesse quer durch alle Branchen. Die beruflichen Entwicklungschancen, die daraus entstehen, verteilen sich allerdings ungleich. Wer keine formale Qualifikation vorweisen kann, bleibt häufiger außen vor. DiKAp setzt dort an, wo Weiterbildung sonst abprallt: direkt im Arbeitsalltag.

Was gefördert wird

Im Zentrum stehen Entwicklungsprojekte, die arbeitsplatznahe Lernansätze erproben – nicht am Reißbrett, sondern unter realen Bedingungen.

Drei Stränge sollen dabei zusammenlaufen: Kompetenzentwicklung, das Erreichen und Einbinden der Zielgruppe sowie Nachweise, die auf dem Arbeitsmarkt etwas wert und im Bildungssystem anschlussfähig sind. Reine Umsetzungsvorhaben ohne Innovations- und Transferanteil fallen ebenso durch das Raster wie rein theoretische Konzepte.

Orientierung gibt unter anderem der europäische Referenzrahmen DigComp 3.0; bestehende Ansätze sollen ausdrücklich weiterentwickelt statt neu erfunden werden. Ein Branchenfokus ist nicht vorgegeben.

Ergänzend fördert das Programm ein Metavorhaben. Es steuert die Projekte nicht, sondern bündelt Erkenntnisse, prüft Übertragbarkeit und trägt Ergebnisse in Fachöffentlichkeit und Praxis.

Fristen, Summen, Verfahren

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts – von Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen über Kammern und Verbände bis zu Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Einzelvorhaben können bis zu 400.000 Euro erhalten, Verbundprojekte bis zu 800.000 Euro, das Metavorhaben bis zu 1.500.000 Euro.

Die Laufzeit beträgt bis zu 36 Monate, beim Metavorhaben 48 Monate. Gefördert wird als Anteilfinanzierung: abgegrenzte Teilausgaben zu 100 Prozent, alles Übrige als Eigenbeteiligung.

Für Entwicklungsprojekte läuft das Verfahren zweistufig – erst Skizze über das Portal easy-Online, dann nach positiver Begutachtung ein Beratungsgespräch und der förmliche Antrag. Für das Metavorhaben genügt der Antrag.

Beide Fristen enden am 30. September 2026. Der Förderbeginn ist für Entwicklungsprojekte zum 1. Juli 2027 vorgesehen, für das Metavorhaben bereits zum 1. März 2027.

Resümee

Das BIBB begleitet DiKAp im Auftrag des BMBFSFJ fachlich und administrativ, von der Bewilligung über Qualitätssicherung bis zur Vernetzung der Projekte.

Inhaltlich knüpft die Richtlinie an die Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren sowie an die Innovationswettbewerbe INVITE, InnoVET und InnoVET Plus an. Als Baustein der Nationalen Weiterbildungsstrategie zielt sie darauf, digitale Ungleichheiten abzubauen und Beschäftigungsfähigkeit im Strukturwandel zu sichern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


In aller Kürze
DiKAp fördert arbeitsplatznahe Projekte für digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter. Skizzen bis 30. September 2026, bis zu 800.000 Euro im Verbund. Begleitung: BIBB.


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